Unzulässiger Verkauf von Prüfzeichen.

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Unzulässiger Verkauf von Prüfzeichen.

      Die Wettbewerbszentrale hat jüngst einen Fall aufgegriffen, in dem ein Sachverständiger auf der Auktionsplattform eBay Prüfplaketten für Geldspielgeräte zum Kauf angeboten hatte. In den Anzeigen wurde der Verkauf von Prüfplaketten gemäß § 7 SpielV u. a. wie folgt beworben:

      „Geldspielgeräte Tüv incl. ADP Freischaltcode TR 3.3“

      Die Prüfplaketten wurden zum Preis von € 72,49 verkauft und der Artikel in der Rechnung wie folgt bezeichnet:

      „Überprüfung Geldspielgerät, …
      nach SpieleV J7
      BAZ: ….“

      Der Rechnung beigefügt war ein Prüfbericht, dem eine Prüfberichtsnummer, das Datum der Inspektion und weitere technische Daten zu entnehmen waren, so unter anderem ein Gültigkeitsdatum bis zum 31.07.2013. Als Inspektor wurde ein „öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Technik und Systeme der Informationsverarbeitung insbes. Netzwerke, Überprüfung von Geldspielgeräten“ genannt. Neben der beigefügten Prüfplakette hatte der Sachverständige seinen ihm von der Bestellungskörperschaft zur Verfügung gestellten Rundstempel eingesetzt. Eine tatsächliche Überprüfung des Geldspielgerätes hatte jedoch nicht stattgefunden.

      Auch die Werbeaussage „Geldspielgeräte TÜV“ verstößt gegen das Irreführungsverbot des § 5 Abs. 1 Satz 2 Nrn. 1 und 3 UWG, da der Sachverständige nicht Mitarbeiter einer TÜV-Organisation ist. Die Verwendung der Bezeichnung „TÜV“ begründet auch eine unzulässige Rufausbeutung nach § 4 Nr. 9 lit. b UWG sowie eine solche gemäß § 6 Abs. 2 Nrn. 4 und 6 UWG unter den Aspekten des unlauteren Imagetransfers sowie der Imitation oder Nachahmung einer Dienstleistung.

      Der Sachverständige und ein ebenfalls in den Vertrieb der Prüfplaketten eingebundenes Unternehmen haben sich nach Abmahnung durch die Wettbewerbszentrale in allen vorgenannten Punkten strafbewehrt unterworfen.

      M 1 0424/11, M 1 0458/11 ao


      Mehr steht [Links nur für Registrierte]


      Quelle:www.wettbewerbszentrale.de
      Ein Mensch hat dreierlei Wege, klug zu handeln:
      Erstens: Durch Nachdenken - das ist der edelste.
      Zweitens: Durch Nachahmen - das ist der leichteste.
      Drittens: Durch Erfahrung - das ist der bitterste.
      [Links nur für Registrierte]
      ʎɐqǝ ıǝq ɹnʇɐʇsɐʇ ǝu ɹǝpǝıʍ ǝıu ǝɟnɐʞ ɥɔı uɐɯ ɥo
    • 1 Benutzer hat hier geschrieben