Hallo!Mit einen Schlüssel kommst du nicht weit. Du brauchst ein neues Schloss mit Schlüssel. P.S Melde dich an besten mal an, sonst musst du jedesmal als Gast schreiben. Ist kostenlos und tut nicht weh! LG Dirk P.S.S Bilder wären nicht schlecht
Also die Soft zahlt nichts aus!Soll ein Unterhaltungsautomat sein. Unterhaltungsautomat = Keine Auszahlung, nur durch tausch der Software und änderrungen in Gerät. Dann ist aber das Gerät nicht mehr Zugelassen, heisst es DARF nicht aufgestellt werden. Geldspielgerät = Zahlt den Gewinn aus, und muss alle 2 Jahre zum Tüv. Darf wenn er den Segen von Tüv hat und du ein Gewerbe hast aufgestellt werden.Änderrungen an Gerät was den Spielablauf angeht sind nicht Zugelassen. Ich hoffe ich habe das mal al…