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  • Unzulässiger Verkauf von Prüfzeichen.

    Texaco - - Plauderecke

    Beitrag

    Die Wettbewerbszentrale hat jüngst einen Fall aufgegriffen, in dem ein Sachverständiger auf der Auktionsplattform eBay Prüfplaketten für Geldspielgeräte zum Kauf angeboten hatte. In den Anzeigen wurde der Verkauf von Prüfplaketten gemäß § 7 SpielV u. a. wie folgt beworben: „Geldspielgeräte Tüv incl. ADP Freischaltcode TR 3.3“ Die Prüfplaketten wurden zum Preis von € 72,49 verkauft und der Artikel in der Rechnung wie folgt bezeichnet: „Überprüfung Geldspielgerät, … nach SpieleV J7 BAZ: ….“ Der Re…