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holstein05 - 16. Oktober 2014, 20:19 - Plauderecke
In Punkto maximal zulässige Aufstelldauer wären wir dann da wo wir bei der alten SpVo. waren: Bei max. 4 Jahren. Wie das mit der dauerhaften Aufzeichnung der Daten umgesetzt wird, bleibt abzuwarten... Gruß Holstein05