247.000 Euro verspielt

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    • 247.000 Euro verspielt

      Karlsruhe –

      Im Spielcasino verzockt, vor Gericht gewonnen. Die Spielbank Baden-Baden muss für rund 247.000 Euro Spielschulden aufkommen, weil sie die Sperre eines Spielsüchtigen vorzeitig und ohne Überprüfung aufgehoben hatte. Dieses Grundsatzurteil hat am Donnerstag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe veröffentlicht.

      Der Betroffene hatte sich 2004 auf eigenen Wunsch sperren lassen, nachdem er zuvor beim Roulette viel Geld verloren hatte. Der Ausschluss wurde für sieben Jahre verhängt. 2006 schickte der Mann eine E-Mail an die Spielbank und bat um Aufhebung seiner Sperre.

      Nachdem die Spielbank festgestellt hatte, dass im Zahlungsverkehr des Mannes keine finanziellen Beanstandungen vorlagen, kam sie seinem Wunsch nach.

      Doch der Mann wurde rückfällig. Er kehrte zurück an den Roulette-Tisch. Nach 18 Monaten stand er mit 247.000 Euro in der Kreide. Seine Ehefrau schritt ein und verklagte das Spielcasino auf Schadensersatz, weil es die Sperre ohne sorgfältige Überprüfung aufgehoben hatte.

      Während das Landgericht Baden-Baden und das Oberlandesgericht Karlsruhe Schadenersatz-Zahlungen ablehnten, gab der BGH der Klage in letzter Instanz statt. Die Spielbank habe ihre Prüfpflicht verletzt. Ohne hinreichend sicheren Nachweis, dass der Schutz des Spielers vor sich selbst nicht mehr notwendig ist, dürfe die Sperre nicht aufgehoben werden. In der Regel müsse der Gesperrte ein Sachverständigengutachten vorlegen.

      Bereits 2005 hatte der III. Zivilsenat des BGH entschieden, dass eine Spielbank auf Wunsch eines Süchtigen nicht nur eine Spielsperre verhängen, sondern diese auch durch Überprüfung des Personalausweises kontrollieren muss. Denn mit der Sperre übernehme die Spielbank die Verpflichtung, den Spieler auch gegen seinen Willen vom Spiel auszuschließen. Nach dem jetzigen Urteil wäre der Sperrvertrag sinnlos, wenn er auf Wunsch des Spielers jederzeit wieder aufgehoben würde.

      Um die genaue Höhe der Spielschulen festzustellen, wurde der Fall an das Oberlandesgericht Karlsruhe zurückverwiesen.

      Quelle: www.express.de
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